Skip to main content

Ermäßigung auf das Teilnahme-Entgelt
SR-Pass, Ehrenamtskarte, Jugendleiterkarte, Sozialpass, Schüler & Studenten und Menschen mit Behinderung (ab 50 % GdB)

Ermäßigungen auf das Teilnahme-Entgelt sind nur auf Antrag und gegen Nachweis möglich, soweit in der Ausschreibung keine anderslautende Regelung getroffen ist:

  1. Schüler allgemeinbildender Schulen, ordentlich Studierende (bis zum 25. Lebensjahr), Menschen mit Behinderung (ab 50 % GdB) und Inhaber einer Ehrenamtskarte, Jugendleiterkarte oder Inhaber des Straubinger Sozialpasses erhalten 25 % Ermäßigung auf das Teilnahme-Entgelt, soweit in der Ausschreibung keine anderslautende Regelung getroffen ist.
  2. Inhaber des SR-Passes erhalten 40 % Ermäßigung auf das Teilnahme-Entgelt.
  3. Die genannten Ermäßigungsmöglichkeiten gelten nicht für die Teilnahme an Lehrgängen mit einer Dauer von mehr als 50 Unterrichtseinheiten (a 90 Min.), besonderen Veranstaltungen außerhalb des regulären Kursbetriebs (z.B. FerienAkademie, Kindergeburtstage, ...) und Veranstaltungen, Studienreisen und Exkursionen bei denen die VHS lediglich als Mitveranstalter oder Vermittler auftritt.
  4. Der Gültigkeitszeitraum der Ermäßigung bzw. des Nachweises muss sich mindestens bis zum Tag des Beginns der Veranstaltung erstrecken, zu Kursbeginn also gültig sein.
  5. Der Nachweis der Ermäßigungsberechtigung muss aus buchungstechnischen Gründen spätestens am sechsten Geschäftstag (Montag bis Freitag) vor Veranstaltungsbeginn in der VHS-Geschäftsstelle vorliegen - bei verspätetem Eingang ist eine Ermäßigung nicht mehr möglich.
  6. Mehrfache Ermäßigungen sind nicht möglich - auf die vorgenannten Ermäßigungen besteht kein Rechtsanspruch.

Alle Angaben ohne Gewähr - es gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) der Volkshochschule Straubing gGmbH (VHS) - diese hängen in der Geschäftsstelle der VHS aus bzw. sind jederzeit unter https://www.vhs-straubing.de/agb abrufbar und werden Bestandteil des Vertrages.

Ermäßigung auf das Teilnahme-Entgelt
SR-Pass, Ehrenamtskarte, Jugendleiterkarte, Sozialpass, Schüler & Studenten und Menschen mit Behinderung (ab 50 % GdB)

Ermäßigungen auf das Teilnahme-Entgelt sind nur auf Antrag und gegen Nachweis möglich, soweit in der Ausschreibung keine anderslautende Regelung getroffen ist:

  1. Schüler allgemeinbildender Schulen, ordentlich Studierende (bis zum 25. Lebensjahr), Menschen mit Behinderung (ab 50 % GdB) und Inhaber einer Ehrenamtskarte, Jugendleiterkarte oder Inhaber des Straubinger Sozialpasses erhalten 25 % Ermäßigung auf das Teilnahme-Entgelt, soweit in der Ausschreibung keine anderslautende Regelung getroffen ist.
  2. Inhaber des SR-Passes erhalten 40 % Ermäßigung auf das Teilnahme-Entgelt.
  3. Die genannten Ermäßigungsmöglichkeiten gelten nicht für die Teilnahme an Lehrgängen mit einer Dauer von mehr als 50 Unterrichtseinheiten (a 90 Min.), besonderen Veranstaltungen außerhalb des regulären Kursbetriebs (z.B. FerienAkademie, Kindergeburtstage, ...) und Veranstaltungen, Studienreisen und Exkursionen bei denen die VHS lediglich als Mitveranstalter oder Vermittler auftritt.
  4. Der Gültigkeitszeitraum der Ermäßigung bzw. des Nachweises muss sich mindestens bis zum Tag des Beginns der Veranstaltung erstrecken, zu Kursbeginn also gültig sein.
  5. Der Nachweis der Ermäßigungsberechtigung muss aus buchungstechnischen Gründen spätestens am sechsten Geschäftstag (Montag bis Freitag) vor Veranstaltungsbeginn in der VHS-Geschäftsstelle vorliegen - bei verspätetem Eingang ist eine Ermäßigung nicht mehr möglich.
  6. Mehrfache Ermäßigungen sind nicht möglich - auf die vorgenannten Ermäßigungen besteht kein Rechtsanspruch.

Alle Angaben ohne Gewähr - es gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) der Volkshochschule Straubing gGmbH (VHS) - diese hängen in der Geschäftsstelle der VHS aus bzw. sind jederzeit unter https://www.vhs-straubing.de/agb abrufbar und werden Bestandteil des Vertrages.

29.04.24 00:03:09