Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
Stand: Dezember 2022 - gültig für Veranstaltungen ab 01.01.2023
Allgemeine Geschäftsbedingungen mit Kundeninformationen für Verträge über die Teilnahme an Veranstaltungen der vhs Straubing (AGB)
Geltungsbereich
- Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB“) der Volkshochschole Straubing gGmbH (nachfolgend „vhs“), gelten für alle Verträge, die ein Verbraucher oder Unternehmer (nachfolgend „Kunde“) mit der vhs hinsichtlich der auf der Website oder in Printmedien (z. B. Broschüren oder Programme) der vhs dargestellten Veranstaltungen abschließt. Hiermit wird der Einbeziehung von eigenen Bedingungen des Kunden widersprochen, es sei denn, es ist etwas anderes vereinbart.
- Verbraucher im Sinne dieser AGB ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können.
- Unternehmer im Sinne dieser AGB ist eine natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt.
- Fernabsatzverträge im Sinne dieser AGB sind Verträge, bei denen die vhs oder eine in ihrem Namen oder Auftrag handelnde Person und der Kunde für die Vertragsverhandlungen und den Vertragsschluss ausschließlich Fernkommunikationsmittel verwenden, es sei denn, dass der Vertragsschluss nicht im Rahmen eines für den Fernabsatz organisierten Vertriebs- oder Dienstleistungssystems erfolgt.
- Fernkommunikationsmittel im Sinne dieser AGB sind alle Kommunikationsmittel, die zur Anbahnung oder zum Abschluss eines Vertrags eingesetzt werden können, ohne dass die Vertragsparteien gleichzeitig körperlich anwesend sind, wie Briefe, Kataloge, Telefonanrufe, Telekopien, E-Mails, über den Mobilfunkdienst versendete Nachrichten (SMS) sowie Rundfunk und Telemedien.
- Veranstaltungen, Studienreisen und Exkursionen, die einen Dritten als Veranstalter und Vertragspartner ausweisen, sind keine Veranstaltungen der vhs - insoweit tritt die vhs lediglich als Vermittler auf.
Vertragsschluss
- Die auf der Website oder in Printmedien der vhs beschriebenen Veranstaltungen stellen keine verbindlichen Angebote seitens der vhs dar, sondern dienen zur Abgabe eines verbindlichen Angebots durch den Kunden.
- Für den Vertragsschluss steht ausschließlich die deutsche Sprache zur Verfügung - zur Abgabe von Willenserklärungen im Namen der vhs sind ausschließlich die Angestellten der vhs-Geschäftsstelle ermächtigt, keine Kursleiter.
- Mündliche Nebenabreden sind nicht getroffen. Kursleiter sind zur Änderung der Vertragsbedingungen und zur Abgabe von Zusagen nicht berechtigt. Änderungen jedweder Art bedürfen der Schriftform.
- Der Vertrag kommt mit der Anmeldung zu einer Veranstaltung und der Annahme durch die vhs zustande. Die Anmeldung kann persönlich in der Geschäftsstelle der vhs oder mittels Fernkommunikationsmittel erfolgen.
- Die vhs kann das Angebot des Kunden bei persönlicher Anmeldung in der Geschäftsstelle der vhs durch Willenserklärung eines vhs-Mitarbeiters direkt annehmen und den Vertrag damit sofort schließen.
- Die Anmeldungen werden von der vhs in zeitlicher Reihenfolge angenommen.
- Meldet der Kunde weitere Teilnehmer für eine Veranstaltung an, verpflichtet er sich, auch für die vertraglichen Verpflichtungen aller von ihm angemeldeten Teilnehmer einzustehen, sofern er bei der Anmeldung eine entsprechende Erklärung abgibt.
Besonderheiten bei Fernabsatzverträgen
Bei Fernabsatzverträgen im Sinne der Ziffer 1.4. erfolgt der Vertragsschluss nach folgender Maßgabe:- Der Kunde kann sein Angebot postalisch, telefonisch, per Telefax oder per E-Mail gegenüber der vhs abgeben. Bei einer Buchung über die Website der vhs kann der Kunde das Angebot auch über das in die Website der vhs integrierte Online-Anmeldeformolar abgeben. Dabei gibt der Kunde, nachdem er für die ausgewählte Veranstaltung den elektronischen Bestellprozess durchlaufen hat, durch Klicken des den Bestellvorgang abschließenden Buttons ein rechtlich verbindliches Vertragsangebot in Bezug auf die ausgewählte Veranstaltung ab.
- Die vhs kann das Angebot des Kunden innerhalb von 14 Tagen annehmen,
- indem ein vhs-Mitarbeiter den Vertrag fernmündlich sofort schließt oder
- indem sie dem Kunden eine schriftliche Anmeldebestätigung oder eine Anmeldebestätigung in Textform (Fax oder E-Mail) übermittelt, wobei insoweit der Zugang der Anmeldebestätigung beim Kunden maßgeblich ist, oder
- indem sie den Kunden nach Abgabe von dessen Bestellung zur Zahlung auffordert oder
- indem sie im Falle des SEPA-Lastschriftverfahrens das Teilnahme-Entgelt vom Bankkonto des Kunden einzieht.
- Liegen mehrere der vorgenannten Alternativen vor, kommt der Vertrag in dem Zeitpunkt zustande, in dem eine der vorgenannten Alternativen zuerst eintritt. Nimmt die vhs das Angebot des Kunden innerhalb vorgenannter Frist nicht an, so gilt dies als Ablehnung des Angebots mit der Folge, dass der Kunde nicht mehr an seine Willenserklärung gebunden ist. Gleiches gilt für den Fall, dass die vom Kunden ausgewählte Veranstaltung schon vor Ablauf der Annahmefrist beginnt und die vhs das Angebot des Kunden nicht bis spätestens 24 Stunden vor Beginn der Veranstaltung annimmt, sofern zwischen den Parteien nichts anderes vereinbart wurde.
- Die Frist zur Annahme des Angebots beginnt am Tag nach der Absendung des Angebots durch den Kunden zu laufen und endet mit dem Ablauf des 14. Tages, welcher auf die Absendung des Angebots folgt.
- Bei einer Buchung über die Website der vhs wird der Vertragstext und die IP-Adresse von der vhs gespeichert und dem Kunden nach Absendung seines Angebots nebst Link auf die vorliegenden AGB in Textform per E-Mail zugeschickt. Der Vertragstext kann vom Kunden nach Absendung seines Angebots jedoch nicht mehr über die Website der vhs abgerufen werden.
- Vor verbindlicher Abgabe des Angebots über das Online-Anmeldeformolar der vhs kann der Kunde seine Eingaben laufend über die üblichen Tastatur- und Mausfunktionen korrigieren. Darüber hinaus werden alle Eingaben vor der verbindlichen Abgabe des Angebots noch einmal in einem Bestätigungsfenster angezeigt und können auch dort mittels der üblichen Tastatur- und Mausfunktionen korrigiert werden.
- Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit. Die Plattform findet sich unter webgate.ec.europa.eu/odr/ - die zugehörige E-Mail-Adresse der vhs lautet: info(at)vhs-straubing.de
Preise und Zahlungsbedingungen
- Das angegebene Teilnahme-Entgelt (Preis) wird mit dem Zustandekommen des Vertrages zur Zahlung fällig.
- Sofern sich aus dem Angebot der vhs nichts anderes ergibt, handelt es sich bei den angegebenen Teilnahme-Entgelten um Gesamtpreise.
- Kosten für Anreise, Übernachtung und Verpflegung sind nicht im Teilnahme-Entgelt inbegriffen und vom Kunden zu tragen, sofern sich aus der Kursbeschreibung der vhs nichts anderes ergibt.
- Dem Kunden stehen verschiedene Zahlungsmöglichkeiten zur Verfügung:
- SEPA-Lastschrifteinzug ohne Zahlungsmittel-Entgelt bei Buchung über die Website der vhs ausschließlich und bevorzugt auch bei allen anderen Anmeldungen - es ist die Erteilung eines Rahmenmandates nötig - dem Kunden wird der Abbuchungstag („Pre-Notification“) in der Anmeldebestätigung mitgeteilt - ggf. anfallende Bankgebühren für Rücklastschriften (bei Nichtdeckung, ...) gehen zu Lasten des Kunden/Kontoinhabers
- Zahlung am Kartenterminal mit Bankkarte ohne Zahlungsmittel-Entgelt (dt. Girocard mit PIN) bei persönlicher Anmeldung in der Geschäftsstelle der vhs
- Zahlung auf Rechnung zzgl. 5 € Zahlungsmittel-Entgelt für den Mehraufwand (Einzelbuchung, Rechnungserstellung, Porto, Bankgebühren, Überwachung des Zahlungseingangs)
- Barzahlung zzgl. 4 € Zahlungsmittel-Entgelt für den Mehraufwand (Einzelbuchung, Quittungserstellung, Bargeldverwaltung, Bankgebühren) bei persönlicher Anmeldung in der Geschäftsstelle der vhs
Ermäßigungen auf Antrag und gegen Nachweis
- Schüler allgemeinbildender Schulen, ordentlich Studierende (bis zum 25. Lebensjahr), Menschen mit Behinderung (ab 50 % GdB) und Inhaber einer Ehrenamtskarte, Jugendleiterkarte oder des Straubinger Sozialpasses erhalten 25 % Ermäßigung auf das Teilnahme-Entgelt, soweit in der Ausschreibung keine anderslautende Regelung getroffen ist.
- Inhaber des SR-Passes erhalten 40 % Ermäßigung auf das Teilnahme-Entgelt.
- Die genannten Ermäßigungsmöglichkeiten gelten nicht für die Teilnahme an Lehrgängen mit einer Dauer von mehr als 50 Unterrichtseinheiten (a 90 Min.), besonderen Veranstaltungen außerhalb des regullären Kursbetriebs (z.B. FerienAkademie, Kindergeburtstage, ...) und Veranstaltungen, Studienreisen und Exkursionen bei denen die vhs lediglich als Mitveranstalter oder Vermittler auftritt.
- Der Gültigkeitszeitraum der Ermäßigung bzw. des Nachweises muss sich mindestens bis zum Tag des Kursbeginns erstrecken.
- Der Nachweis der Ermäßigungsberechtigung muss aus buchungstechnischen Gründen spätestens am sechsten Geschäftstag (Montag bis Freitag) vor Veranstaltungsbeginn in der vhs-Geschäftsstelle vorliegen - bei verspätetem Eingang ist eine Ermäßigung nicht mehr möglich.
- Mehrfache Ermäßigungen sind nicht möglich - auf die vorgenannten Ermäßigungen besteht kein Rechtsanspruch.
Rücktritt vom Vertrag/Kündigung
- Die vhs kann durch Erklärung gegenüber dem Kunden vom Vertrag zurücktreten,
- wenn die in der Ausschreibung genannte Mindestzahl der Teilnehmer nicht erreicht wird oder
- wenn der von der vhs verpflichtete Kursleiter aus Gründen, die nicht in der Risikosphäre der vhs liegen (z. B. Krankheit), ausfällt.
- Der Kunde kann ausschließlich durch eine telefonische oder persönliche Erklärung gegenüber einem Mitarbeiter in der vhs-Geschäftsstelle innerhalb der Service-Zeiten unter folgenden Bedingungen vom Vertrag zurücktreten:
- Ein Rücktritt vom Vertrag ist bis zum sechsten Geschäftstag (Montag bis Freitag) vor Veranstaltungsbeginn ohne Kosten möglich.
- Eine Abmeldung von Kursen zwischen dem fünften und dem ersten Geschäftstag (Montag bis Freitag) vor Veranstaltungsbeginn - nicht jedoch am Tag des Kursbeginns selbst - ist gegen ein Storno-Entgelt von 5 € möglich.
- Bei Kursen ab mindestens fünf Veranstaltungs-Terminen ist eine Kündigung im Zeitraum ab dem Tag des Veranstaltungsbeginns bis zum Geschäftstag (Montag bis Freitag) vor dem zweiten Kurstermin gegen eine Kostenbeteiligung von 10 % des gesamten Teilnahme-Entgeltes zzgl. 5 € Storno-Entgelt möglich.
- Für Lehrgänge und besondere Veranstaltungen außerhalb des regolären Kursbetriebs (z.B. FerienAkademie, Kindergeburtstage, …) können individuelle Storno-Regelungen gelten - bei vermittelten Veranstaltungen, Studienreisen und Exkursionen gelten ausschließlich die AGB und Storno-Regelungen des benannten Veranstalters.
- Die vhs kann durch Erklärung gegenüber dem Kunden vom Vertrag zurücktreten,
Teilnahmeberechtigung, Vertragsübertragung
- Teilnahmeberechtigt ist nur die in der Anmeldebestätigung namentlich genannte Person. Eine Vertragsübertragung auf einen Dritten ist nur mit Zustimmung der vhs möglich.
- Tritt ein Dritter in den Vertrag zwischen dem Kunden und der vhs ein, so haften er und der Kunde der vhs als Gesamtscholdner für das Teilnahme-Entgelt und die durch den Eintritt des Dritten gegebenenfalls entstehenden Mehrkosten.
Änderung oder Ausfall der Veranstaltung
- Die vhs behält sich vor, Zeit, Ort, Kursleiter und/oder Inhalt der Veranstaltung zu ändern, sofern die Änderung unter Berücksichtigung der Interessen der vhs für den Kunden zumutbar ist. Zumutbar sind nur unerhebliche Leistungsänderungen, die nach Vertragsabschluss notwendig werden und nicht von der vhs wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden. Die vhs wird den Kunden im Falle einer Änderung von Zeit, Ort, Kursleiter und/oder Inhalt der Veranstaltung rechtzeitig hierüber informieren.
- Bei einer erheblichen Leistungsänderung kann der Kunde kostenlos vom Vertrag zurücktreten oder stattdessen die Teilnahme an einer mindestens gleichwertigen anderen Veranstaltung verlangen, wenn die vhs in der Lage ist, eine solche Veranstaltung ohne Mehrpreis für den Kunden aus ihrem Angebot anzubieten.
- Die Rechte nach Ziffer 8.2 hat der Kunde unverzüglich nach der Information der vhs über die Leistungsänderung gegenüber der vhs-Verwaltung geltend zu machen.
- Die vhs ist berechtigt, die Veranstaltung aus wichtigen Gründen, wie etwa höherer Gewalt oder Erkrankung des Kursleiters kurzfristig gegen volle Erstattung eines ggf. bereits gezahlten Teilnahme-Entgelts abzusagen. Die vhs wird sich bei Ausfall der Veranstaltung um einen Ersatztermin bemühen.
Prüfungen, Anwesenheitslisten, Bescheinigungen
- Der Vertrag beinhaltet keinen Anspruch auf Zolassung und Ableistung einer Prüfung.
- Die Teilnahme an Veranstaltungen der vhs verpflichtet zur Eintragung in die Anwesenheitsliste.
- Teilnahmebescheinigungen können nur binnen eines Jahres nach Kursende ausgestellt werden, wenn gemäß der Anwesenheitsliste mindestens 80% der Unterrichtsstunden besucht wurden. Für die Erstellung einer Teilnahmebescheinigung können zusätzliche Kosten anfallen, die dem Kunden vorab mitgeteilt werden.
Urheberschutz, Nutzungsrechte
- Die vhs ist Inhaberin sämtlicher Nutzungsrechte, die zur Durchführung der Veranstaltung erforderlich sind. Dies gilt auch im Hinblick auf Kursunterlagen, die dem Kunden gegebenenfalls im Zusammenhang mit der Veranstaltung überlassen werden.
- Der Kunde darf die Inhalte der Veranstaltung einschließlich gegebenenfalls überlassener Kursunterlagen lediglich in dem Umfang nutzen, der nach dem von beiden Parteien zugrunde gelegten Vertragszweck erforderlich ist. Ohne gesonderte Erlaubnis der vhs ist der Kunde insbesondere nicht berechtigt, die Veranstaltung oder Teile daraus aufzuzeichnen oder Kursunterlagen zu vervielfältigen, zu verbreiten oder öffentlich zugänglich zu machen.
Mängelhaftung
Für Sach- oder Rechtsmängel an der Veranstaltung haftet die vhs nach den gesetzlichen Bestimmungen, soweit sich aus Ziffer 12 nichts anderes ergibt.Haftung
Die vhs haftet dem Kunden aus allen vertraglichen, vertragsähnlichen und gesetzlichen, auch deliktischen Ansprüchen auf Schadens- und Aufwendungsersatz wie folgt:- Die vhs haftet aus jedem Rechtsgrund uneingeschränkt
- bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit,
- bei fahrlässiger oder vorsätzlicher Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit,
- aufgrund eines Garantieversprechens, soweit diesbezüglich nichts anderes geregelt ist,
- aufgrund zwingender Haftung wie etwa nach dem Produkthaftungsgesetz.
- Verletzt die vhs fahrlässig eine wesentliche Vertragspflicht, ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt, sofern nicht gemäß Ziffer 12.1 unbeschränkt gehaftet wird. Wesentliche Vertragspflichten sind Pflichten, die der Vertrag der vhs nach seinem Inhalt zur Erreichung des Vertragszwecks auferlegt, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf.
- Im Übrigen ist eine Haftung der vhs ausgeschlossen.
- Vorstehende Haftungsregelungen gelten auch im Hinblick auf die Haftung der vhs für ihre Erfüllungsgehilfen und gesetzlichen Vertreter.
- Die vhs haftet aus jedem Rechtsgrund uneingeschränkt
Anwendbares Recht, Gerichtsstand
- Für sämtliche Rechtsbeziehungen der Parteien gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Bei Verbrauchern gilt diese Rechtswahl nur insoweit, als nicht der gewährte Schutz durch zwingende Bestimmungen des Rechts des Staates, in dem der Verbraucher seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, entzogen wird.
- Handelt der Kunde als Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen mit Sitz im Hoheitsgebiet der Bundesrepublik Deutschland, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag der Geschäftssitz der vhs. Hat der Kunde seinen Sitz außerhalb des Hoheitsgebiets der Bundesrepublik Deutschland, so ist der Geschäftssitz der vhs ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag, wenn der Vertrag oder Ansprüche aus dem Vertrag der beruflichen oder gewerblichen Tätigkeit des Kunden zugerechnet werden können. Die vhs ist in den vorstehenden Fällen jedoch in jedem Fall berechtigt, das Gericht am Sitz des Kunden anzurufen.
Hinweis nach dem Verbraucherstreitbeilegungsgesetz
Die Volkshochschole Straubing gGmbH ist grundsätzlich nicht bereit und verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.Hausordnung
Die Teilnehmenden sind verpflichtet, die in den jeweiligen Unterrichtsgebäuden gültige Hausordnung einzuhalten.Datenschutz
Zum Zweck einer effektiven Teilnehmerbetreuung speichert die vhs intern persönliche Daten. Diese unterliegen dem Datenschutz und werden ohne Einwilligung nicht extern weitergegeben.
Was ist bei einer Anmeldung zu beachten?
Willkommen als Gast in unseren Veranstaltungsräumen (Hausordnung)
Gerne begrüßen wir Sie als Gast in der Volkshochschule Straubing gGmbH (vhs) und bitten gleichzeitig um Beachtung folgender Verhaltensregeln (Hausordnung):
Eine pflegliche Behandlung der zu nutzenden Räume und deren Einrichtung sollte eine Selbstverständlichkeit sein! Behandeln Sie bitte im eigenen Interesse die Einrichtungen der vhs und anderer Örtlichkeiten schonend und dem Verwendungszweck entsprechend und verlassen Sie genutzte Räumlichkeiten so, wie Sie sie selber vorzufinden wünschen.
Im Interesse aller Beteiligten und der Umwelt bitten wir um Beachtung und danken Ihnen für Ihr Verständnis und Ihre Unterstützung.
- Rauchen ist im vhs-Haus und auf dem gesamten Gelände von Schulen grundsätzlich nicht gestattet.
- Für Garderobe und mitgebrachte Wertgegenstände haftet die vhs nicht.
- Um den Kursbetrieb nicht unnötig zu beeinträchtigen, bitten wir darum, auf Ruhe in den Gängen zu achten.
- Aus Hygienegründen empfehlen wir grundsätzlich die Nutzung eigener Matten - für Notfälle hält die vhs nur wenige Matten leihweise vor.
- In den EDV-Räumen ist Essen und Trinken grundsätzlich untersagt – falls Sie in den anderen Räumen (v.a. mit Teppichboden!) etwas zu sich nehmen, bitten wir im Interesse der anderen Nutzer um besondere Umsicht! Im Übrigen steht für alle Teilnehmer im vhs-Haus der Aufenthaltsraum Café-Treff (Erdgeschoss) zur Verfügung.
- Offenes Licht (Kerzen!) ist aus Brandschutzgründen nicht erlaubt. Fluchtwege sind unbedingt freizuhalten und dürfen nicht mit Gegenständen verstellt werden.
- Sollte die Sitzordnung verändert worden sein, dann ist vor Verlassen des Unterrichtsraumes die ursprüngliche Ordnung wiederherzustellen.
- Beschriftete Tafeln müssen gelöscht, elektrische Geräte abgeschaltet und ausgesteckt, Moderationswände freigeräumt und benutztes Flipchart- und sonstiges Papier als Altpapier entsorgt werden.
- Materialien aus Lagerräumen müssen nach Gebrauch in diese zurückgebracht und ordnungsgemäß verstaut werden.
- Nach Beendigung der Veranstaltung ist darauf zu achten, dass die benützten Räume in ordnungsgemäßem Zustand verlassen, die Fenster und Türen geschlossen, die Heizung auf normale Raumtemperatur reguliert und die Beleuchtung abgeschaltet werden.
- Die Nutzung bereitgestellter Müllbehälter, die Sauberhaltung auch von Freiflächen (Zigarettenkippen!) und die Mülltrennung sollte selbstverständlich sein.
Im Interesse aller Beteiligten und der Umwelt bitten wir um Beachtung und danken Ihnen für Ihr Verständnis und Ihre Unterstützung.
Die Leitung der Volkshochschule Straubing gGmbH