
Kuhn, Alfons
Nach §30 Gerichtsverfassungsgesetz (GVG) üben Schöffinnen und Schöffen ihr Richteramt** während der Hauptverhandlung in vollem Umfang und mit gleichem Stimmrecht wie die Berufsrichter:innen** aus. #### Sie sind also als Richter:in dem/der Berufsrichter:in gleichgestellt. ### Im Vorfeld zur Neuwahl der Schöff:innen in 2023 bieten wir Ihnen gemeinsam mit dem Schöff:innen-Verband Bayern Informationen über - das Wahlverfahren, - sowie über die Rechte - und Pflichten von Schöffinnen und Schöffen. ***Diese Veranstaltung wird gefördert durch das Bayerische Staatsministerium für Unterricht und Kultus.*** ___ ### Unsere vhs-Durchführungsgarantie für Ihre Planungssicherheit! **Dieser Kurs wird unabhängig von der Teilnehmerzahl durchgeführt, ausgenommen ist gem. AGB ein Ausfall des Kursleiters aus Gründen die nicht in der Risikosphäre der vhs liegen (wie z.B. Krankheit), die eine Kursdurchführung wie ausgeschrieben leider unmöglich machen.**