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Förderung durch Krankenkasse möglich - geprüft durch ZPP

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Förderung durch Krankenkasse möglich - geprüft durch ZPP

Diese Kurse sind von der Zentralen Prüfstelle Prävention geprüft und damit grundsätzlich durch die beteiligten Krankenkassen förderfähig:

Förderung durch Krankenkasse möglich - geprüft durch ZPP

Diese Kurse sind von der Zentralen Prüfstelle Prävention geprüft und damit grundsätzlich durch die beteiligten Krankenkassen förderfähig:

Die vhs Straubing bietet Ihnen mit qualifizierten Kursleiter:innen ein hochwertiges Kursangebot für Ihre Gesundheitsförderung und Primärprävention. Gemäß §20 SGB V kann die Teilnahme an Kursen in den Bereichen Bewegung, Ernährung, Stressmanagement und Suchtmittelkonsum von den Gesetzlichen Krankenkassen gefördert werden.

Die Zentrale Prüfstelle Prävention (ZPP) prüft bundesweit im Auftrag der beteiligten Krankenkassen Präventionskurse hinsichtlich ihrer Förderfähigkeit.…

Die vhs Straubing bietet Ihnen mit qualifizierten Kursleiter:innen ein hochwertiges Kursangebot für Ihre Gesundheitsförderung und Primärprävention. Gemäß §20 SGB V kann die Teilnahme an Kursen in den Bereichen Bewegung, Ernährung, Stressmanagement und Suchtmittelkonsum von den Gesetzlichen Krankenkassen gefördert werden.

Die Zentrale Prüfstelle Prävention (ZPP) prüft bundesweit im Auftrag der beteiligten Krankenkassen Präventionskurse hinsichtlich ihrer Förderfähigkeit. Die Bezuschussung selbst erfolgt weiterhin durch die kooperierenden Krankenkassen, die die Prüfergebnisse der Zentralen Prüfstelle verbindlich anerkennen.

Bezüglich der Erstattung von Kursgebühren besteht bei den gesetzlichen Krankenkassen allerdings keine einheitliche Regelung. Jede Kasse hat ihre eigene Satzung und bestimmt in dieser individuell die Art (z.B. Häufigkeit) und Höhe der Bezuschussung. Genaue Angaben zur Erstattungsregelung können Sie daher nur direkt bei Ihrer Krankenkasse erfragen.

Für Sie bedeutet das:

  • Unsere Kurse mit dem ZPP-Logo sind von der Zentralen Prüfstelle Prävention geprüft, als Präventionskurs anerkannt und damit grundsätzlich durch die beteiligten Krankenkassen förderfähig.
  • Bei regelmäßiger Teilnahme erhalten Sie auf Anfrage eine besondere Teilnahmebestätigung, aus der die grundsätzliche Förderbarkeit des Kurses hervorgeht und die zur Einreichung bei Ihrer Krankenkasse geeignet ist.

Die vhs Straubing bietet Ihnen mit qualifizierten Kursleiter:innen ein hochwertiges Kursangebot für Ihre Gesundheitsförderung und Primärprävention. Gemäß §20 SGB V kann die Teilnahme an Kursen in…

Die vhs Straubing bietet Ihnen mit qualifizierten Kursleiter:innen ein hochwertiges Kursangebot für Ihre Gesundheitsförderung und Primärprävention. Gemäß §20 SGB V kann die Teilnahme an Kursen in den Bereichen Bewegung, Ernährung, Stressmanagement und Suchtmittelkonsum von den Gesetzlichen Krankenkassen gefördert werden.

Die Zentrale Prüfstelle Prävention (ZPP) prüft bundesweit im Auftrag der beteiligten Krankenkassen Präventionskurse hinsichtlich ihrer Förderfähigkeit. Die Bezuschussung selbst erfolgt weiterhin durch die kooperierenden Krankenkassen, die die Prüfergebnisse der Zentralen Prüfstelle verbindlich anerkennen.

Bezüglich der Erstattung von Kursgebühren besteht bei den gesetzlichen Krankenkassen allerdings keine einheitliche Regelung. Jede Kasse hat ihre eigene Satzung und bestimmt in dieser individuell die Art (z.B. Häufigkeit) und Höhe der Bezuschussung. Genaue Angaben zur Erstattungsregelung können Sie daher nur direkt bei Ihrer Krankenkasse erfragen.

Für Sie bedeutet das:

  • Unsere Kurse mit dem ZPP-Logo sind von der Zentralen Prüfstelle Prävention geprüft, als Präventionskurs anerkannt und damit grundsätzlich durch die beteiligten Krankenkassen förderfähig.
  • Bei regelmäßiger Teilnahme erhalten Sie auf Anfrage eine besondere Teilnahmebestätigung, aus der die grundsätzliche Förderbarkeit des Kurses hervorgeht und die zur Einreichung bei Ihrer Krankenkasse geeignet ist.
29.04.24 04:32:42