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Aktuelles und Interessantes

Energiesparverordnung schreibt max. 19 Grad vor!

Die maximal 19 Grad in öffentlichen Nichtwohngebäuden gemäß der Energiesparverordnung gelten sowohl für die vhs-Büros als auch für alle Schulungsräume der vhs - die Ausnahme für Schulen gilt nicht für die Erwachsenenbildung.

Da müssen wir uns jetzt alle einschränken und im wahrsten Sinne des Wortes "warm anziehen"...

 

Leider kann die Fußbodenheizung in den Entspannungsräumen im Dachgeschoß nicht genutzt werden, da diese nicht über eine Einzelraum-Temperatur-Steuerung verfügt.

Die Energiesparverordnung schreibt vor: maximal 19 Grad in öffentlichen Nichtwohngebäuden! Dies gilt sowohl für die vhs-Büros als auch für alle Schulungsräume der vhs. Die Ausnahme für Schulen gilt nicht für die Erwachsenenbildung.
21.03.23 02:30:37