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Pia Pollicini

Qualifikation: Dipl.-Ing.agr. Kommunikationstrainerin, Sprecherzieherin
Schwerpunkt: alle Bereiche der Kommunikation

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Stand: Juli 2010

  1. Zustandekommen des Vertrages

     

    Der Vertrag kommt mit der Anmeldung zu einer Veranstaltung und der Annahme durch die Volkshochschule Straubing gGmbH (vhs) zustande. Die Anmeldung kann durch persönliche, telefonische oder schriftliche Anmeldung erfolgen.

     

    Die Teilnahme an Veranstaltungen der vhs verpflichtet zur Eintragung in die Anwesenheitsliste und zur Zahlung des Teilnahme-Entgeltes. Die Anmeldungen werden von der vhs in zeitlicher Reihenfolge angenommen.

     

  2. Bezahlung

     

    Das vereinbarte Teilnahme-Entgelt wird mit dem Zustandekommen des Vertrags zur Zahlung fällig.

    1. In der Regel erfolgt die Begleichung des Teilnahme-Entgeltes per Lastschrifteinzug, anfallende Bankgebühren für Rücklastschriften (bei Nichtdeckung,...) gehen zu Lasten des Kontoinhabers.

    2. Eine Überweisung durch die Teilnehmerin/den Teilnehmer erhöht das Teilnahme-Entgelt um 3,-- EUR für den zusätzlichen Verwaltungsaufwand.

    3. Sofortige Barzahlung bei persönlicher Anmeldung in der Geschäftsstelle ist im Ausnahmefall möglich, das Teilnahme-Entgelt erhöht sich um 3,-- EUR für den zusätzlichen Verwaltungsaufwand.

  3. Ermäßigungen auf Antrag
    1. Schülerinnen und Schüler allgemeinbildender Schulen, ordentlich Studierende (bis zum 25. Lebensjahr) und Behinderte (ab 50 % Behinderungsgrad) erhalten gegen Nachweis 25 % Ermäßigung auf das Teilnahme-Entgelt, soweit in der Ausschreibung keine anderslautende Regelung getroffen ist.

    2. Inhaberinnen und Inhaber des SR-Passes erhalten 40 % Ermäßigung auf das Teilnahme-Entgelt.

    3. Die genannten Ermäßigungsmöglichkeiten gelten nicht für die Teilnahme an Reisen/Exkursionen, Lehrgängen mit einer Dauer von mehr als 50 Unterrichtseinheiten (à 90 Min.) und Veranstaltungen, bei denen die vhs nur als Mitveranstalter auftritt.

    4. Die Nachweise müssen aus buchungstechnischen Gründen spätestens am sechsten Werktag* vor Veranstaltungsbeginn bei der vhs vorliegen. Bei verspätetem Eingang ist eine Ermäßigung nicht mehr möglich.

    5. Mehrfache Ermäßigungen sind nicht möglich, auf die vorgenannten Ermäßigungen besteht kein Rechtsanspruch.

  4. Rücktritt vom Vertrag
    1. Die vhs kann von dem Vertrag zurücktreten

      1. wenn die in der Ausschreibung genannte Mindestzahl der Teilnehmerinnen / Teilnehmer nicht erreicht wird,

      2. wenn der/die von der vhs verpflichtete Dozent/-in aus Gründen, die nicht in der Risikosphäre der vhs liegen (z. B. Krankheit), ausfällt.

    2. Rücktritt der Teilnehmerin/des Teilnehmers (nur telefonisch oder persönlich)

      1. Eine Abmeldung ist bis zum sechsten Werktag* vor Veranstaltungsbeginn ohne Kosten möglich.

      2. Eine Abmeldung von Kursen zwischen dem fünften und dem erstem Werktag* vor Veranstaltungsbeginn - nicht jedoch am Tag des Kursbeginns selbst - ist gegen ein Storno-Entgelt von 5,-- EUR möglich.

      3. Bei Kursen ab mindestens fünf Veranstaltungs-Terminen ist eine Abmeldung im Zeitraum ab dem Tag des Veranstaltungsbeginns bis zum Werktag* vor dem zweiten Kurstermin gegen eine Kostenbeteiligung von 10 % des gesamten Teilnahme-Entgeltes zzgl. 5,-- EUR Storno-Entgelt möglich. Bei Staffelpreisen ist die Berechnungsgrundlage das höchstmögliche Teilnahme-Entgelt.

      4. Für Reisen/Exkursionen und Lehrgänge gelten individuelle Storno-Regelungen.

  5. Prüfungen, Bescheinigungen

     

    Der Vertrag beinhaltet keinen Anspruch auf Zulassung und Ableistung einer Prüfung. Teilnahmebescheinigungen werden auf Wunsch ausgestellt, wenn mindestens 80 % der Kursstunden besucht wurden. Bescheinigungen jedweder Art können nur innerhalb eines Jahres ab Kursende ausgestellt werden.

  6. Urheberschutz

     

    Audiovisuelle Mitschnitte in den Veranstaltungen sind nicht gestattet. Eventuell ausgeteiltes Lehrmaterial darf ohne Genehmigung der vhs auf keine Weise vervielfältigt werden.

  7. Haftung

     

    Die Haftung der vhs für Schäden jedweder Art, gleich aus welchem Rechtsgrund sie entstehen mögen, ist auf die Fälle beschränkt, in denen der vhs Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last fällt.

  8. Leistungsumfang, Schriftform

     

    Der Umfang der Leistungen der vhs ergibt sich aus der Veranstaltungsbeschreibung im halbjährlich erscheinenden Programm. Mündliche Nebenabreden sind nicht getroffen. Der Dozent/die Dozentin ist zur Änderung der Vertragsbedingungen und zur Abgabe von Zusagen nicht berechtigt. Änderungen jedweder Art bedürfen der Schriftform.

  9. Hausordnung

     

    Die Teilnehmenden sind verpflichtet, die in den Unterrichtsgebäuden gültige Hausordnung einzuhalten.

  10. Datenschutz

     

    Zum Zweck einer effektiven Teilnehmerbetreuung speichert die Volkshochschule intern persönliche Daten. Diese unterliegen dem Datenschutz und werden ohne Einwilligung nicht extern weitergegeben.

* Werktag: Montag bis Freitag während der Service-Zeiten der vhs

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